Kanzlei Dr. Dietmay May

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Internationales Steuerrecht

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Mittelständische Unternehmen verlagern oder erweitern Geschäftsbereiche ins Ausland, um an den Chancen der Globalisierung teilzuhaben. Ebenso gibt es zahlreiche ausländische Firmen, die am Standort Deutschland investieren möchten. Oft stehen sie vor der Barriere der länderspezifischen Steuergesetze. Als Fachberater für Internationales Steuerrecht helfen wir, diese Hürde sicher zu nehmen. Wir optimieren für Sie die Struktur Ihres Engagements im In- und Ausland. Ländergrenzen stellen für uns keine Hindernisse dar.

Aktuelles

Fall 1: Wegzug ins Ausland

Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und beabsichtigen, ins Ausland zu verziehen. Wir erläutern Ihnen die relevanten Steuervorschriften des deutschen und des EU-Rechts und die steuerlichen Regelungen des Aufnahmestaates. Ferner machen wir Ihnen Vorschläge für eine steueroptimierte Gestaltung des ›mitgenommenen Vermögens‹ einerseits und eine Strukturierung des in Deutschland verbleibenden Vermögens andererseits.

Fall 2: Gründung oder Erwerb einer Firma im Ausland

Sie tragen sich mit dem Gedanken, zusätzlich zu Ihrem Unternehmen in Deutschland auch eines im Ausland zu gründen oder zu erwerben. Ein Teil der Produktion und – sofern möglich und steuerlich sinnvoll – auch ein Teil der Unternehmensdienstleistungen sollen im Ausland angesiedelt werden. Wir vermitteln Ihnen die entsprechend spezialisierten ausländischen Berater und koordinieren die Erstellung eines Gesamtkonzeptes und dessen Umsetzung. Wir analysieren die für Sie optimale steuerrechtliche Struktur Ihres Auslandsengagements.

Fall 3: Besteuerung international tätiger Künstler oder Sportler

Sie betreiben eine Künstler- oder Sportleragentur und bitten um die steuerliche Begleitung der Planung der Auftritte deutscher Künstler im Ausland sowie ausländischer Künstler im Inland, insbesondere mit Blick auf die Einkommen-/ Quellensteuern sowie die Umsatzsteuer.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie keine Probleme mit den Finanzbehörden bekommen.