Kanzlei Dr. Dietmay May

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Steuerstrafrecht

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Nirgends ist kompetente Beratung so zwingend erforderlich wie im Steuerstrafrecht. Durch unsere Erfahrung und eine enge Kooperation mit Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht können wir Unternehmen auf diesem sensiblen Gebiet hochspezialisiert beraten und betreuen. Wir sind für Sie der erste Ansprechpartner, sollte bei Ihnen die Steuerfahndung vor der Tür stehen.

Fall 1: Steuerhinterziehung

Sie erhalten Besuch von der Steuerfahndung. Sofort rufen Sie uns an, damit wir alle notwendigen Schritte für eine optimale Strafverteidigung für Sie einleiten. Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung und sofern erforderlich, ziehen wir einen Rechtsanwalt hinzu, mit dem wir kooperieren.

Fall 2: Steuerordnungswidrigkeiten

Ob verschwiegene Geldquellen in Luxemburg, schwarz beauftragte Handwerker oder einfach nur ein Geschäftsessen – wir zeigen Ihnen, wo Sie sich strafbar machen können.

Fall 3: Selbstanzeige

Eine Betriebsprüfung kündigt sich bei Ihnen an. Sie stellen fest, dass Sie bisher nicht alle Einkünfte erklärt haben. Wir machen für Sie eine Selbstanzeige, so dass Sie straffrei ausgehen.