Kanzlei Dr. Dietmay May

Kanzlei

Wirtschaftsprüfung

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Die gesetzlichen Anforderungen an die Geschäftsführung von Unternehmen sind im Bereich der externen Abschlussprüfung erheblich gestiegen. Unser Prüfungsansatz ist daher nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern erfasst alle relevanten Geschäftsprozesse im Unternehmen.

Unser Ziel ist, mit Empfehlungen zur Optimierung von Geschäftsabläufen, von internen Kontrollsystemen und von Managementinformationssystemen bei jeder Prüfung einen „Prüfungs-Mehrwert“ für unsere Mandanten zu schaffen.

Fall 1: Prüfung von Jahresabschlüssen

Ihr Steuerberater stellt den Jahresabschluss fest und fertigt die Steuererklärungen. Da der Umsatz Ihres Unternehmens sich auf über 8 Mio. Euro beläuft, und auch Ihre Bilanzsumme den Betrag von 4 Mio. Euro übersteigt, müssen Sie Ihren Jahresabschluss prüfen lassen.
Wir führen diese Prüfung in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater kostengünstig durch.

Fall 2: Gründungsprüfungen

Sie möchten eine Aktiengesellschaft gründen oder Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH einbringen. Die hierzu benötigten gesetzlichen Prüfungen führen wir für Sie schnell und effizient durch.

Fall 3: Treuhandtätigkeit

Sie gründen eine Gesellschaft, wollen aber nicht, dass Sie als Gesellschafter in Erscheinung treten. Wir übernehmen für Sie treuhänderisch die Gesellschafterstellung und bieten Ihnen auf Wunsch auch eine entsprechende „Briefkastenadresse“.