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Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

Erbschaft

Steuerbegünstigtes Vermögen wie Betriebsvermögen, Kunst, Mietwohngrundstücke oder Familienwohnheime kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden.

Wird solches Vermögen an eine Erbengemeinschaft vererbt, geht die Steuerbegünstigung auf denjenigen Miterben über, der es im Rahmen der Nachlassteilung erhält – das nennt man Begünstigungstransfer. Der Bundesfinanzhof (BFH) verlangt einen inneren Zusammenhang mit dem Erbfall, damit die Begünstigung erhalten bleibt.

Eine steuerfreie Übertragung ist nur möglich, wenn die Nachlassteilung zeitnah erfolgt – idealerweise innerhalb von sechs Monaten. Bei längerer Dauer sollte ein Erbauseinandersetzungsvertrag erstellt werden, der die Absicht zur Teilung und die Gründe für die Verzögerung dokumentiert. Erfolgt die Teilung erst nach längerer Zeit und auf Basis einer neuen Willensbildung, kann die Finanzverwaltung den Begünstigungstransfer ablehnen.