Steuertipp Juni 2026

Was gibt es Neues?
1. Arbeitnehmer: Steuererklärung jetzt vorbereiten und Werbungskosten sichern
Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater).
Bereits jetzt sollten Belege gesammelt und Werbungskosten geprüft werden, z. B.:
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Homeoffice-Pauschale
- Arbeitsmittel
Wichtig: Beruflich veranlasste Umzugskosten sind weiterhin absetzbar – ein Umzug allein wegen Homeoffice wird jedoch steuerlich häufig nicht anerkannt.
2. Unternehmen: Steuerzahlungen und Vorauszahlungen im Blick behalten
Im Juni werden wichtige Steuern fällig:
- 10.06.2026: Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Daher:
- Prüfen Sie Ihre aktuelle Gewinnsituation
- Bei niedrigeren Erwartungen kann eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden
Zusätzlich sinnvoll:
- Liquiditätsplanung anpassen
- Lastschriftverfahren nutzen, um Zuschläge zu vermeiden
3. Privatpersonen: Steuervorteile durch haushaltsnahe Leistungen nutzen
Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich genutzt werden:
- Bis zu 20 % absetzbar
- Voraussetzung: Rechnung und Überweisung
Tipp: Rechnungen sammeln – diese Ausgaben werden häufig vergessen.



