Steuertipp Januar 2026

Aktivrente
Ab dem 1. Januar 2026 ist ein steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für Beschäftigte im Rentenalter möglich. Doch was bedeutet diese sogenannte Aktivrente konkret für Unternehmen und Beschäftigte? Wir haben uns den Gesetzentwurf für Sie angesehen. Die Aktivrente richtet sich an Beschäftigte, welche die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Das Gesetz soll längeres Arbeiten finanziell attraktiver machen und damit einen Beitrag zur Milderung des Fachkräftemangels leisten.
Diese Regelungen bilden den Kern der Aktivrente:
Bis zu 2.000 Euro monatliches Arbeitsentgelt aus einem sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis können steuerfrei bleiben, nur der darüber hinausgehende Teil ist steuerpflichtig.
Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen wird oder der Rentenbeginn hinausgeschoben wurde.
Die Regelung ist auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beschränkt. Minijobber, Selbstständige, Beamte und vergleichbare Gruppen profitieren nicht vom Aktivrenten-Freibetrag.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin auf das gesamte Arbeitsentgelt an, also auch auf den steuerfreien Anteil.
Der Freibetrag von 2.000 Euro pro Monat entspricht 24.000 Euro pro Jahr und wird nach aktuellem Stand nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen.



