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Steuertipp September 2026

Ladenkasse

Was gibt es Neues?

1. Arbeitnehmer: Steuererklärung kann sich lohnen

Viele Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch kann eine freiwillige Steuererklärung zu einer spürbaren Steuererstattung führen. Häufig werden Werbungskosten wie Fahrtkosten, Fortbildungen, Fachliteratur oder Arbeitsmittel steuerlich nicht vollständig berücksichtigt.

Unser Tipp: Auch wenn keine Abgabepflicht besteht, kann die freiwillige Abgabe einer Steuer-erklärung sinnvoll sein. Oft lassen sich dadurch Steuern zurückholen.

2. Unternehmen: E-Rechnung: Neue Kassenpflicht ab 2028

Betriebe und Freiberufler mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz sollen künftig eine elektronische Registrierkasse mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung nutzen. Die Bonpflicht wird durch eine flexible Belegbereitstellung ersetzt, z. B. per QR-Code oder E-Mail. Zudem sind strengere Strafen gegen Kassenmanipulationen geplant, einschließlich Fahrverboten bei schweren Steuerver-stößen.

Unser Tipp: Unternehmer mit offener Ladenkasse sollten frühzeitig prüfen, ob ab 2028 eine elektronische Registrierkasse erforderlich wird. Eine rechtzeitige Umstellung vermeidet Zeitdruck, organisatorische Probleme und mögliche Beanstandungen bei Betriebsprüfungen.

3. Privatpersonen: Freibeträge bei Schenkungen rechtzeitig nutzen

Vermögensübertragungen zu Lebzeiten gewinnen angesichts steigender Vermögens- und Immo-bilienwerte zunehmend an Bedeutung. Schenkungen können dazu beitragen, persönliche Frei-beträge optimal auszunutzen und die spätere Erbschaftsteuerbelastung zu reduzieren.

Unser Tipp: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten gewinnen angesichts steigender Vermö-gens- und Immobilienwerte zunehmend an Bedeutung. Schenkungen können dazu beitragen, persönliche Freibeträge optimal auszunutzen und die spätere Erbschaftsteuerbelastung zu reduzieren.