Steuertipp Oktober 2026

Was gibt es Neues?
1. Arbeitnehmer: Werbungskosten vorziehen
Wer damit rechnet, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu überschreiten, sollte geplante berufliche Ausgaben noch in diesem Jahr tätigen. Fortbildungen, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder berufsbezogene Software können die steuerliche Belastung senken. Eine rechtzeitige Planung erleichtert zudem die spätere Steuererklärung.
2. Unternehmen: Investitionen rechtzeitig prüfen
Vor dem Jahresende lohnt sich ein Blick auf geplante Anschaffungen. Werden Investitionen noch 2026 umgesetzt, können Abschreibungsmöglichkeiten unter Umständen bereits für das laufende Jahr genutzt werden. Gleichzeitig verbessert eine frühzeitige Planung die Liquiditäts- und Ergebnissteuerung.
3. Privatpersonen: Freistellungsaufträge kontrollieren
Bei mehreren Bankverbindungen sind Freistellungsaufträge häufig nicht optimal verteilt. Dadurch wird Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl der Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Eine Überprüfung vor Jahresende kann unnötige Steuerabzüge vermeiden.



