Steuertipp Februar 2026

Steuererklärungspflichten – kurz erklärt
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
- Personen, die Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug über 410 € pro Jahr erhalten.
- Ehepaare, die zusammen veranlagt werden und beide Arbeitslohn beziehen, wenn eine*r in Steuerklasse V ist.
Elektronische Daten („E‑Daten“) – wichtige Klarstellung
Arbeitgeber und andere Stellen übermitteln viele steuerrelevante Daten inzwischen elektronisch an das Finanzamt. Wichtig: Diese E‑Daten ersetzen nicht die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2025 entschieden:
Auch wenn das Finanzamt die Daten elektronisch vorliegen hat, gilt das nicht automatisch als vollständige Kenntnis. Deshalb bleibt die Abgabepflicht bestehen – und zwar auch ohne ausdrückliche Aufforderung durch das Finanzamt.
Folgen bei Nichtabgabe
Im entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar keine Steuererklärungen abgegeben, obwohl sie verpflichtet gewesen wären. Das Finanzamt durfte deshalb:
- Schätzungsbescheide erlassen und
- Verspätungszuschläge festsetzen.
Der BFH sah darin sogar eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Dadurch verlängert sich die Festsetzungsfrist von 4 auf 10 Jahre.
Kurzfazit für unsere Mandanten
- E‑Daten ersetzen keine Steuererklärung.
- Wer nach Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung auch ohne Auf-forderung einreichen.
- Bei Nichtabgabe drohen Schätzungen, Zuschläge und verlängerte Verjährungs-fristen.



